Deutschlandweit absolvieren die Auszubildenden zum Mediengestalter/in Digital und Print ihre Abschlussprüfungen im Bereich Print. Die Aufgabenstellung sieht in diesem Jahr eine Bildretusche eines CMYK Bildes vor, bei dem die Farbe der Bluse von weiß auf HKS 37 K verändert werden soll. An sich eine gute Aufgabenstellung, die die zukünftigen Mediengestalterinnen und Mediengestalter vor eine lösbare und gute Aufgabe stellt.
Seit 2010 müssen die Abschlussprüfungen zusammen mit dem Fogra Medienkeil 2.0 entweder als farbverbindlicher Proof eingereicht werden, oder der Prüfling soll sich laut ZFA Medien (Zentral-Fachausschuss Druck und Medien) „vor der Ausgabe seiner Prüfungsarbeit von der korrekten gerätespezifischen Kalibrierung des Ausgabegerätes überzeugen“, was kaum ein Prüfling realistisch leisten kann. Und so landen jedes Jahr die Abschlussarbeiten der Auszubildenden Mediengestalter bei Reprostudios und Proof-Dienstleistern und werden dort professionell geprooft.
Der Wortlaut der ZFA Anforderungen an die Proofs für Abschlussprüfungen finden Sie hier.
In diesem Jahr jedoch sind bei der Abschlussprüfung der Mediengestalter erstmals nicht Daten in CMYK, sondern als fünffarbige Daten in CMYK plus HKS 37 K gefordert. Dabei besonders kritisch: HKS 37 K soll als Stofffarbe in ein CMYK Bild integriert werden und eine weiße Bluse in HKS 37 umfärben.